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Was kostet ein Strafverteidiger?

Erstgespräch kostenlos

Einige Mandanten treibt die Frage um, ob sie sich den Besuch beim Anwalt überhaupt leisten können, und wichtiger noch: Ob es sich überhaupt lohnt, einen Anwalt einzuschalten. Ein Erstgespräch, in dem Sie mir den Fall schildern, ist immer kostenfrei. In diesem Beratungsgespräch erhalten Sie auch meine Einschätzung, ob sich der anwaltliche Einsatz in Ihrem Fall voraussichtlich bezahlt machen würde.

Danach gibt es verschiedene Wege der Abrechnung. In jedem Fall werden die Kosten transparent gehalten und Sie behalten die volle Kontrolle.

Neben der Möglichkeit eines Stundenhonorars kann nach der Akteneinsicht auch ein Pauschalhonorar für die verschiedenen Abschnitte des Strafverfahrens vereinbart werden. In weniger umfangreichen Fällen besteht auch die Möglichkeit, Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen. Ob in Ihrem Fall eine Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht kommt, prüfe ich selbstverständlich für Sie.

Häufig rechnet sich der Strafverteidiger schon durch die Verringerung der Strafe.

Grundsätzlich gilt, dass die meisten Kosten gespart werden, wenn nicht ein billiger, sondern ein guter Anwalt genommen wird. Ein guter Strafverteidiger ist in der Lage, ein Verfahren effizient zu führen, schon im Ermittlungsverfahren Einstellungen zu erreichen und z.B. Geldstrafen niedrig zu halten.

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