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Tipps für den Ernstfall

Durchsuchung – Verhaftung – Zeugenvorladung

Oberstes Gebot ist: SCHWEIGEN

Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Probleme in Strafverfahren entstehen, weil sich die Betroffenen nicht schnell genug von einem Anwalt beraten lassen. Was im Zivilrecht verziehen werden mag, hat im Strafrecht oft weitreichende negative Konsequenzen.

Ohne Aktenkenntnis kann jede Einlassung zur Sache – auch das Abstreiten des Tatvorwurfs – unabsehbare Konsequenzen haben.

Grundsätzlich sollten Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren zunächst einen Rechtsanwalt konsultieren, bevor Sie sich überhaupt zur Sache äußern. Sie haben in jeder Lage des Verfahrens das Recht zu schweigen und einen Anwalt zu konsultieren!

Post von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei

Die Polizei und/oder die Staatsanwaltschaft werden Sie in den meisten Fällen als Beschuldigten oder als Zeugen einer Straftat anschreiben. Als Beschuldigter gilt das oben Gesagte. Äußern Sie Sich nach Möglichkeit nicht ohne Rücksprache mit einem Strafverteidiger zu den erhobenen Vorwürfen. Auch, wenn Sie unschuldig sind. Hiermit gehen Ihnen weder Rechtspositionen verloren, noch wirkt es seltsam, wenn Sie sich zunächst mit einem Strafverteidiger beraten.

Wenn Sie als Zeuge einer Straftat eine Ladung zu einer Vernehmung bekommen, haben Sie ebenfalls Rechte. Sie können Sich jederzeit eines Zeugenbeistandes bedienen. Dieser kann Sie beraten, Sie auch zur Vernehmung begleiten und für Sie Ihre Rechte durchsetzen.

Grundsätzlich gilt, dass Sie nicht dazu verpflichtet sind, vor der Polizei als Zeuge auszusagen. Erst auf die Vorladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie reagieren. Besteht die Gefahr, dass Sie sich oder einen Angehörigen durch eine wahrheitsgemäße Aussage dem Risiko der Strafverfolgung aussetzen, haben Sie ein Auskunftsverweigerungsrecht.

Auch bei bestimmten Verwandtschaftsverhältnissen haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern. Es handelt sich um ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht.

Durchsuchungen

Bei Durchsuchungen ist das oberste Gebot, die Ruhe zu bewahren. Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses aushändigen. Dieser enthält bereits wertvolle Informationen über das Verfahren. Kontaktieren Sie dann sofort einen Anwalt. Dieses Recht haben Sie in jedem Fall.

In aller Regel wird daraufhin mit der Durchsuchung gewartet, bis der Anwalt vor Ort ist. Er kennt verschiedene Möglichkeiten, die Durchsuchung abzuwenden.

Auch, wenn Sie keinen Anwalt hinzuziehen können, sollten Sie der Sicherstellung von Gegenständen immer widersprechen. Achten Sie darauf, dass Ihr Widerspruch im Durchsuchungsprotokoll vermerkt wird.

Sollten Dokumente beschlagnahmt werden, haben Sie das Recht, sich Kopien von diesen Unterlagen anzufertigen.

Im Übrigen gilt auch während der Durchsuchung, dass Sie dem Drang widerstehen sollten, spontan zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Verhaftung

Es gibt viele Gründe, warum Sie festgenommen werden können. Häufig handelt es sich um eine vorläufige Festnahme z.B. zur Identitätsfeststellung oder um die Vollstreckung eines Haftbefehls z.B. um die Untersuchungshaft (U-Haft) anzutreten. Die Untersuchungshaftanstalt (UHA) ist in der Hamburger Innenstadt im Holstenglacis.

Die Festnahmesituation ist für die meisten Betroffenen zunächst schockierend. Wichtig ist, dass Sie auch in diesem Fall die Ruhe bewahren. Sie können jederzeit einen Anwalt kontaktieren. Sie haben auch immer das Recht, zu erfahren was Ihnen vorgeworfen wird, und müssen sich nicht zur Sache äußern.

Einige Polizisten nutzen den Schock der Festgenommenen, um an eine schnelle Aussage zu kommen. Lassen Sie sich hierauf nicht ein. Kontaktieren Sie immer zunächst einen Anwalt.

Wenn Sie z.B. in U-Haft kommen, müssen Sie spätestens bis zum Ende des Tages nach der Verhaftung einem Richter vorgeführt werden. Sie können auch hier einen Rechtsanwalt und/oder eine Person Ihres Vertrauens kontaktieren.

Ich kann für Sie prüfen, ob eine weniger einschneidende Maßnahme als die Untersuchungshaft in Betracht käme, und gegebenenfalls die Schritte, die zu Ihrer baldigen Freilassung führen, veranlassen.