Zur Person
Rechtsanwalt Jacob N. F. Schwieger
Seit der Zulassung im Jahr 2014 bin ich ausschließlich als Strafverteidiger tätig. In dieser Zeit habe ich Mandate aus nahezu allen Bereichen des Strafrechts geführt – von Verfahren wegen Betäubungsmitteldelikten über Kapitalverbrechen bis hin zu umfangreichen → Bank- und Kapitalmarktstrafverfahren. Der Schwerpunkt der Praxis liegt auf umfangreichen erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht und dem Schwurgericht Hamburg.
Qualifikation
Rechtsanwalt – zugelassen seit 2014 bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer.
Fachanwalt für Strafrecht – seit 2019. Der Titel setzt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung im Strafrecht gegenüber der Rechtsanwaltskammer voraus.
Wissenschaftlicher Hintergrund
Vor der anwaltlichen Tätigkeit war ich vier Jahre lang wissenschaftlicher Mitarbeiter an strafrechtlichen Lehrstühlen der Universität Greifswald – unter anderem bei Professor Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg, der heute an der Universität Bonn lehrt und im Löwe-Rosenberg, dem maßgeblichen Großkommentar zur Strafprozessordnung, kommentiert. In dieser Zeit habe ich an strafrechtlichen Kommentierungen mitgearbeitet und Kolloquien zum Straf- und Strafprozessrecht geleitet. Während des Referendariats habe ich später in Hamburg Arbeitsgemeinschaften betreut.
Aus dieser Zeit ist die Gewohnheit geblieben, jede Verteidigung von der dogmatischen Grundlage her zu denken: Was steht in der Akte, welche rechtlichen Fragen wirft das auf, wo liegen die Ansatzpunkte für die Verteidigung? Diese Verbindung von wissenschaftlicher Genauigkeit und praktischer Verteidigungsarbeit prägt meinen Ansatz bis heute.
Schwerpunkte
Strafverteidigung im gesamten Spektrum des Strafrechts
Bank- und Kapitalmarktstrafrecht – Beratung und Verteidigung in komplexen Finanzstrafverfahren
Zeugenbeistand – strategische Begleitung in Vernehmungssituationen
Arbeitsweise
Mein Ansatz ist die intensive Beschäftigung mit dem Fall. Ich nehme mir die Zeit, die ein Mandat erfordert – für die Durcharbeitung der Akte, für die Entwicklung der Strategie, für die Abstimmung mit dem Mandanten. Gründliche Arbeit eröffnet Spielräume, die bei oberflächlicher Betrachtung nicht sichtbar sind. Mit der Erfahrung aus Verfahren aller Größenordnungen lassen sich die Muster, die sich in Strafverfahren wiederholen, früher erkennen – und mit ihnen die Stellen, an denen sich Ansatzpunkte für die Verteidigung finden.
Die Strafjustiz ist einem ständigen Wandel unterworfen. Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechung, veränderte Ermittlungsmethoden – wer wirksam verteidigen will, muss den aktuellen Stand kennen und in seine Arbeit einbeziehen.
Sprachen
Deutsch, Englisch (verhandlungssicher).
Mitgliedschaften
Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. – die Vereinigung Hamburger Strafverteidiger, gegründet 1974.
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WiSteV)
Republikanischer Anwaltverein e.V. (RAV) – der bürgerrechtlich orientierte Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, der sich für die Wahrung der Grund- und Menschenrechte in der Rechtspraxis einsetzt.
Kanzlei
Kanzlei SchwiegerRothenbaumchaussee 73
20148 Hamburg