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Fachanwalt für Strafrecht · Hamburg

Bank- und Kapitalmarkt­strafrecht

Ermittlungsverfahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktstrafrechts gehören zu den komplexesten Verfahren, die das Strafrecht kennt. Die Sachverhalte erstrecken sich regelmäßig über Jahre, die Verfahrensakten sind umfangreich, und die Abgrenzung zwischen strafbarem Verhalten und erlaubtem geschäftlichen Handeln erfordert Sachverstand in beiden Bereichen: im Strafrecht und in den Mechanismen der Finanzmärkte.

In diesen Verfahren liegt einer unserer Schwerpunkte. Wir haben Mandanten in umfangreichen Ermittlungsverfahren und Strafprozessen beraten und verteidigt, die sich unter anderem um betrügerische Finanzprodukte und die Umgehung internationaler Sanktionsvorschriften durch Banken drehten.

Besondere Anforderungen an die Verteidigung

Eine wirksame Verteidigung im Kapitalmarktstrafrecht setzt voraus, dass der Verteidiger die wirtschaftlichen Zusammenhänge durchdringt. Nur wer versteht, wie ein Finanzprodukt konstruiert ist, kann beurteilen, ob eine Beratung tatsächlich pflichtwidrig war. Nur wer die regulatorischen Rahmenbedingungen kennt, kann beurteilen, ob ein Sachverhalt lediglich einen aufsichtsrechtlichen Verstoß begründet – der nur als Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist – oder ob er die Schwelle zur Strafbarkeit überschreitet.

Diese doppelte Kompetenz – strafrechtliche Verteidigung und Verständnis der Finanzmarktregulierung – ist in Verfahren an dieser Schnittstelle unverzichtbar. Wo es die Sache erfordert, arbeiten wir mit Wirtschaftsprüfern, Finanzmarktexperten und mit Fachanwälten aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht zusammen.

Typische Verfahrensgegenstände

Wir beraten und verteidigen in Verfahren, die sich unter anderem um folgende Vorwürfe drehen:

Betrug durch Finanzprodukte. Im Zentrum steht regelmäßig die Frage, ob ein Finanzprodukt lediglich komplex war – mit den Risiken, die Komplexität mit sich bringt – oder ob seine Konstruktion darauf angelegt war, Anleger über wesentliche Eigenschaften oder Risiken zu täuschen. Diese Abgrenzung entscheidet über die Strafbarkeit und bietet erheblichen Raum für die Verteidigung.

Sanktionsverstöße und Embargoumgehung. Ein Bereich, der in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Die Konsequenzen für alle Beteiligten – von der Bank über den verantwortlichen Mitarbeiter bis zum Compliance-Beauftragten – können existenzbedrohend sein.

Untreue im Bankensektor. Die Untreue nach § 266 StGB ist im Bankensektor regelmäßig Gegenstand intensiver Auseinandersetzung. Der Kern der Verteidigung liegt häufig in der Frage, ob eine Entscheidung innerhalb der Grenzen zulässigen unternehmerischen Ermessens lag – der sogenannten Business Judgment Rule. Die Rechtsprechung, insbesondere die des BGH im Zusammenhang mit Kreditvergabeentscheidungen, gewährt Geschäftsleitern einen weiten Entscheidungsspielraum, sofern die Entscheidung auf angemessener Informationsgrundlage und zum Wohle der Gesellschaft getroffen wurde. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt waren, ist eine Verteidigungsfrage, die sorgfältige Sachverhaltsarbeit erfordert.

Insiderhandel und Marktmanipulation. Bei Insiderhandel steht und fällt der Vorwurf mit der Frage, ob tatsächlich eine Insiderinformation vorlag und ob ihre Kenntnis die Handelsentscheidung beeinflusst hat. Bei Marktmanipulation kommt es darauf an, ob das Verhalten geeignet war, falsche oder irreführende Signale für Angebot, Nachfrage oder Börsenpreis zu setzen.

Geldwäsche im Finanzsektor. Ein Vorwurf, der zunehmend auch gegen Mitarbeiter von Banken und Finanzdienstleistern erhoben wird, wenn Compliance-Strukturen als unzureichend eingestuft werden.

Nebenfolgen im Finanzsektor

In kaum einem Bereich des Strafrechts sind die beruflichen Konsequenzen einer Verurteilung so weitreichend wie hier. Wer im Finanzsektor tätig ist, riskiert neben der strafrechtlichen Sanktion den Verlust der Erlaubnis nach § 34f GewO, die Abberufung als Geschäftsleiter, den Entzug der Zulassung durch die BaFin und den faktischen Ausschluss aus der gesamten Branche.

Die → Verteidigungsstrategie muss diese Dimension von Anfang an berücksichtigen.

Frühzeitige Beratung

Gerade in Verfahren dieser Komplexität gilt: Je früher die Verteidigung einsetzt, desto besser die Ausgangslage. Wenn Sie von Ermittlungen erfahren – oder als → Zeuge in einem solchen Verfahren geladen sind und nicht sicher sind, ob sich der Verdacht auch auf Sie erstrecken könnte –, ist eine frühzeitige Beratung geboten.

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Im Ernstfall

Im akuten Fall sind wir auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.

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