Fachanwalt für Strafrecht · Hamburg
Soforthilfe im Ernstfall
Diese Seite gibt Ihnen eine erste Orientierung für die häufigsten Akutsituationen im Strafverfahren. Die wichtigste Regel vorweg:
Äußern Sie sich nicht zur Sache, bevor Sie mit einem Verteidiger gesprochen haben. Sie haben das Recht zu schweigen – in jeder Lage des Verfahrens. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob der Vorwurf zutrifft oder nicht.
→ Telefon: 040 533 089 50
Drei häufige Akutsituationen
Durchsuchung
Die Polizei steht mit einem Beschluss vor der Tür. Worauf es jetzt ankommt, was Sie verlangen können und was Sie tun sollten.
DurchsuchungVorladung
Ein Schreiben der Polizei oder der Staatsanwaltschaft – als Beschuldigter oder als Zeuge. Welche Pflichten Sie haben und welche nicht.
VorladungFestnahme und Untersuchungshaft
Wenn ein Haftbefehl vollstreckt wird oder die Polizei Sie zur Identitätsfeststellung festnimmt – das Wichtigste in den ersten Stunden. Mit Hinweisen für Angehörige.
Festnahme und UntersuchungshaftIn dringenden Situationen sind wir auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.
→ Telefon: 040 533 089 50 | Kontakt
Häufig gestellte Fragen für den Ernstfall
Muss ich zur Polizei, wenn ich eine Vorladung als Beschuldigter bekomme?
Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen. Erst die Ladung zum Hauptverhandlungstermin durch das Gericht ist verpflichtend.
Muss ich mein Handy-Passwort oder meine PIN herausgeben?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, Zugangsdaten herauszugeben. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie diese Frage zunächst mit einem Rechtsanwalt besprechen.
Darf die Polizei mein Mobiltelefon durchsuchen?
Grundsätzlich bedarf die Auswertung eines Mobiltelefons eines richterlichen Beschlusses. Geben Sie Ihr Telefon nicht freiwillig heraus und widersprechen Sie der Sicherstellung.
Kann ich mich gegen eine Durchsuchung wehren?
Sie sollten der Durchsuchung widersprechen, aber nicht versuchen, sie physisch zu verhindern. Der Widerspruch wird protokolliert und ermöglicht eine spätere gerichtliche Überprüfung der Maßnahme.
Im Ernstfall
Im akuten Fall sind wir auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.
Kontakt040 533 089 50