Soforthilfe
Hausdurchsuchung – was jetzt zu tun ist
Eine Durchsuchung ist für die meisten Betroffenen die erste unmittelbare Begegnung mit der Strafverfolgung. Sie ist eingriffsintensiv und auf Überraschung angelegt – das ist Teil ihrer Funktion. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und sie zu nutzen.
Ruhe bewahren. Eine Durchsuchung ist eine staatliche Maßnahme, die in geordneten Bahnen verläuft. Sie können sie nicht verhindern, aber Sie können sie begleiten – und Sie können vermeiden, dass im Affekt Dinge gesagt oder getan werden, die das Verfahren später belasten.
Durchsuchungsbeschluss verlangen. Lassen Sie sich den Beschluss aushändigen und lesen Sie ihn. Er enthält den Vorwurf, gegen wen er sich richtet, den Umfang der Durchsuchung und die richterliche Anordnung. Achten Sie auf das Datum: Beschlüsse, die älter als sechs Monate sind, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überholt und tragen die Durchsuchung nicht mehr. Liegt ein solcher Fall vor, ist das ein Punkt für die spätere Überprüfung – nicht für die Konfrontation am Einsatzort.
Anwalt kontaktieren. Das ist Ihr Recht in jeder Situation. Die Beamten müssen Ihnen die Möglichkeit dazu geben. In aller Regel wird mit der eigentlichen Durchsuchung gewartet, bis der Anwalt erreichbar ist. → 040 533 089 50
Keine Angaben zur Sache machen. Weder zum Vorwurf, noch zu den Gegenständen, die gefunden werden, noch zu Fragen, die beiläufig im Gespräch auftauchen. Jedes Wort kann protokolliert und gegen Sie verwendet werden. „Aufklärendes Gespräch" oder „lockere Unterhaltung" sind keine vertraulichen Räume.
Keine Passwörter, PINs oder Zugangsdaten herausgeben. Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, an Ihrer eigenen Überführung mitzuwirken. Das gilt auch für Entsperrcodes zu Mobiltelefonen, Computern oder verschlüsselten Datenträgern. Die Behörden können versuchen, Geräte auf andere Weise auszuwerten – mitwirken müssen Sie dabei nicht. Geben Sie Ihr Telefon nicht freiwillig heraus.
Der Sicherstellung widersprechen. Auch wenn Sie die Sicherstellung nicht verhindern können: Lassen Sie den Widerspruch im Durchsuchungsprotokoll vermerken. Das wahrt Ihnen die Möglichkeit einer späteren gerichtlichen Überprüfung. Eine freiwillige Herausgabe ist etwas anderes als eine Beschlagnahme – diese Unterscheidung kann später Bedeutung gewinnen.
Kopien verlangen. Wenn Dokumente beschlagnahmt werden, haben Sie das Recht, sich Kopien anfertigen zu lassen. Bei umfangreichen Unterlagen, die Sie für die laufende Geschäftstätigkeit benötigen, ist das besonders wichtig.
Protokoll prüfen. Am Ende der Durchsuchung wird ein Protokoll erstellt. Lesen Sie es, bevor Sie unterschreiben. Lassen Sie unvollständige oder unzutreffende Punkte korrigieren. Sind Sie sich unsicher, halten Sie Rücksprache mit dem Anwalt.
Nach der Durchsuchung
Sobald die Beamten Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume verlassen haben, beginnt die eigentliche Verteidigungsarbeit: Akteneinsicht, Bewertung der Beweislage, Entwicklung einer Strategie. → Mehr zur Strafverteidigung
Im Ernstfall
Im akuten Fall sind wir auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.
Kontakt040 533 089 50