Soforthilfe
Festnahme – die ersten Stunden zählen
Eine Festnahme kann verschiedene Gründe haben: die vorläufige Festnahme bei Gefahr im Verzug, die Festnahme aufgrund eines Haftbefehls oder eine Maßnahme zur Identitätsfeststellung. Unabhängig vom Grund gelten dieselben Grundsätze.
Keine Angaben zur Sache. Manche Beamte nutzen den Überraschungseffekt der Festnahme, um eine schnelle Aussage zu erhalten. Lassen Sie sich davon nicht zu Äußerungen verleiten. Sie haben das Recht zu schweigen – und Sie sollten es nutzen, bis Sie einen Verteidiger gesprochen haben. Auch beiläufige Gespräche im Streifenwagen oder auf der Wache sind keine vertraulichen Räume.
Anwalt verlangen. Sie haben das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen – auf der Straße, auf der Wache, auch nach Mitternacht. Verlangen Sie diesen Anruf, sobald sich die Lage beruhigt hat. Wenn Sie keinen Anwalt benennen können, weil Sie keinen kennen oder die Nummer nicht zur Hand ist: Verlangen Sie ein Telefonbuch oder die Möglichkeit, einen Angehörigen anrufen zu lassen, der den Anwalt erreichen kann. → 040 533 089 50
Vertrauensperson benachrichtigen. Sie haben das Recht, eine Person Ihres Vertrauens über die Festnahme zu informieren. Dieses Recht steht Ihnen zu, und es kann Ihnen nicht verweigert werden – nutzen Sie es. Wenn Sie sich nicht selbst melden können, ist der erste Anruf eines Angehörigen oft der entscheidende.
Richtervorführung. Spätestens am Tag nach der Festnahme müssen Sie einem Richter vorgeführt werden. Dieser Richter entscheidet, ob ein Haftbefehl erlassen oder vollzogen wird. Das ist ein verfassungsmäßiges Recht, das keine Ausnahme kennt. Die Vorführung ist der erste Termin, in dem ein Verteidiger aktiv eingreifen kann. Gelingt es, hier zu erreichen, dass der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird – gegen Auflagen, Kaution oder andere Maßnahmen –, ist viel gewonnen.
Untersuchungshaft
Wird Untersuchungshaft angeordnet, prüfen wir, ob weniger einschneidende Maßnahmen in Betracht kommen: eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls, Haftverschonung gegen Auflagen, Kaution. Daneben wird die Akteneinsicht eingeleitet und die Verteidigung für das weitere Verfahren aufgesetzt. → Mehr zur Strafverteidigung
Für Angehörige
Wenn ein Familienmitglied festgenommen wurde, ist die Lage für Angehörige zunächst undurchschaubar: Wo ist der Betroffene, wer entscheidet was, wann kann man mit ihm sprechen?
In dieser Situation kann ein Anruf bei der Kanzlei viel klären. Wir stellen den Kontakt zum Festgenommenen her – in den ersten Stunden auf der Wache, danach in der Untersuchungshaftanstalt –, klären den Verfahrensstand mit Polizei und Staatsanwaltschaft und leiten die notwendigen Schritte ein. Die erste Initiative kann von einem nahen Angehörigen ausgehen; das Mandat selbst kommt mit dem Festgenommenen zustande, sobald die Kommunikation möglich ist.
Je früher der Anruf kommt, desto besser. Die ersten Stunden nach der Festnahme sind die wichtigsten.
Im Ernstfall
Die ersten Stunden zählen. Im akuten Fall sind wir auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.
Kontakt040 533 089 50